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   BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 29.95   

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https://dejure.org/1995,13147
BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 29.95 (https://dejure.org/1995,13147)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1995 - 1 D 29.95 (https://dejure.org/1995,13147)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1995 - 1 D 29.95 (https://dejure.org/1995,13147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafgerichtliche Verurteilung eines Beamten (Paketzusteller eines Postamts) wegen fortgesetzten Diebstahls in Tateinheit mit fortgesetzter Verletzung des Postgeheimnisses und Fernmeldegeheimnisses - Öffnung von Paketsendungen und Zueignung der entsprechenden Inhalte - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 23.94

    Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 29.95
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 - m.w.N.), rechtfertigt weder eine lange Dienstzeit eines Beamten noch seine bis zu der vorliegenden Verfehlung bestehende Unbescholtenheit ein Absehen von der Entfernung aus dem Dienst.
  • BVerwG, 25.11.1992 - 1 D 44.91

    Überziehung des Gehaltskontos durch Hingabe ungedeckter Schecks - Entwendung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 29.95
    Für die Annahme einer wirtschaftlichen Notlage orientiert sich der Senat an den Sozialhilfesätzen (z.B. Urteil vom 25. November 1992 - BVerwG 1 D 44.91 - Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -).
  • BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 15.92

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung eines Zeugen im Falle

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 29.95
    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postdienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, ist grundsätzlich seinem Arbeitgeber und auch der Allgemeinheit, die darauf vertraut, daß es zu keinen Eingriffen in Postsendungen kommt, nicht weiter zuzumuten (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 D 15.92 -).
  • BVerwG, 07.08.1991 - 1 D 9.91

    Beamter der Deutschen Bundespost - Fortgesetzte Untreue in Tateinheit mit

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 29.95
    Für die Annahme einer wirtschaftlichen Notlage orientiert sich der Senat an den Sozialhilfesätzen (z.B. Urteil vom 25. November 1992 - BVerwG 1 D 44.91 - Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -).
  • BVerwG, 24.06.1976 - 1 D 24.76

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten wegen der Nichtabführung von

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 29.95
    Vielmehr setzt der Beamte dann gezielt die Zugriffe auf fremdes Eigentum ein, um damit über weitere "Einkünfte" neben seinem sonstigen Einkommen, das zur Befriedigung der finanziellen Bedürfnisse der Familie nicht ausreicht, verfügen zu können (ähnlich Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 D 24.76 - allerdings zur Frage einer seelischen Zwangssituation als Folge einer wirtschaftlichen Notlage).
  • OVG Saarland, 08.03.2004 - 7 R 1/03

    Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats

    Schließlich darf der Zugriff auf das amtlich erlangte Geld allein zu dem Zweck erfolgt sein, die existenzbedrohende Situation abzuwenden oder zu mildern vgl. zu alldem BVerwG, Urteile vom 26.1.1994 - 1 D 34/93 -, bei Juris, vom 5.10.1994 - 1 D 31/94 -, E 103, 177, vom 28.11.1995 - 1 D 29/95 -, bei Juris, vom 26.3.1996 - 1 D 58/95, Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 7, und vom 8.7.1998 - 1 D 52/97 -, bei Juris; zusammenfassend D. Mayer, a.a.O., B. II 10 Rdnr. 11.
  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97

    Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des

    Auch die lange Dienstzeit des Ruhestandsbeamten kann kein Grund sein, von der Aberkennung des Ruhegehalts abzusehen (Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 29.95 -).
  • BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11

    Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder; wirtschaftliche Notlage; zeitlich

    Der Senat schließt sich insoweit der für das Beamtendisziplinarrecht maßgeblichen Rechtsprechung an (vgl. Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 29.95 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98

    Briefberaubungen und Veruntreuungen dienstlich anvertrauter Gelder in einer

    Ein solches Fehlverhalten läßt keine Fortsetzung des Beamtenverhältnisses zu (Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 29.95 -).
  • BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98

    Verspätete Abrechnung eingezogener Nachnahmebeträge eines Postzustellers im

    Der Milderungsgrund kommt nur dann zur Anwendung, wenn ein Beamter in einer Konfliktsituation auf Nachnahmebeträge zugegriffen hat, um den notwendigen Lebensbedarf für sich (und seine Familie) zu sichern (Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 29.95 -).
  • BVerwG, 09.01.1996 - 1 D 47.95

    Zugriff auf Nachnahmeanweisungsbeträge und Zahlungsanweisungsbeträge durch einen

    Der Milderungsgrund der wirtschaftlichen Notlage muß bei jeder Tathandlung gegeben sein (vgl. Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 29.95 -).
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